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Elterngeld ab 1. Januar 2007
Seit 1. Januar 2007 können Eltern das sogenannte Elterngeld erhalten. Die neue Leistung löst für Kinder, die ab diesem Zeitpunkt geboren werden, das vorherige Erziehungsgeld ab. Im Gegensatz zu der Sozialleistung Erziehungsgeld, das als monatlicher Pauschalbetrag gezahlt wurde, soll das Elterngeld eine Entgeltersatzleistung darstellen, die sich am vorangegangenen Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils orientiert. Das Elterngeld soll Eltern in der Frühphase der Elternschaft unterstützen und dazu beitragen, dass in diesem Zeitraum finanzielle Einschränkungen ausgeglichen werden und Eltern Kinderlosen insoweit finanziell annähernd gleichgestellt werden. Neu ist, dass sowohl für die Mutter als auch für den Vater jeweils ein festgelegter Anteil der Elternzeit reserviert ist. Die Bundesregierung erhofft sich von den Neuregelungen einen positiven Einfluss auf die Geburtenrate; Benachteiligungen junger Mütter und Väter gegenüber Kinderlosen sollen abgebaut und die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau gefördert werden..... mehr dazu...
Aktuell! Widerspruch gegen GEZ-Gebührenbescheid
Mit dem Musterbrief können Sie selbst Widerspruch gegen den GEZ-Gebührenbescheid einlegen. Dazu argumentieren Sie, dass die entsprechende Gebührenregelung für "neuartige Rundfunkgeräte" verfassungswidrig ist. Gleichzeitig beantragen Sie im Schreiben die Aussetzung der Vollziehung des Gebührenbescheids: Die GEZ / Rundfunkanstalt soll so lange die Gebühren aussetzen, bis das Verfassungsgericht entschieden hat, ob Rundfunkgebühren für PCs- und Handys, etc. verfassungswidrig sind oder nicht.
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